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Dezember 2009
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Oktober 2009
Bei deutsch-griechischen Erbangelenheiten (z.B. wenn sich der
Nachlass nicht nur in Deutschland, sondern auch in Griechenland
befindet) werden die Erben oft mit der Frage konfrontiert, welches
Recht anwendbar ist.
Am 14.10.2009 hat die Kommission einen Vorschlag für eine einfachere
Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug vorgelegt. Nunmehr soll
nicht die Staatsangehörigkeit, sondern allein der Ort des
gewöhnlicen Aufenthaltes des Erblassers das massgebliche Kriterium
sein. Allerdings kann ein Erblasser, der im Ausland wohnhaft ist,
weiterhin bestimmen, dass auf seinen gesamten Nachlass das Recht des
Staates anwendbar ist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Die
Regelungen erstrecken sich in beiden Fällen auf den gesamten
Nachlass.
Quelle:
BRAK (www.brak.de)
März 2009 – Hotel „Blue Palace“ ruiniert skrupellos eine der schönsten Buchten der Insel Thassos
Eine der schönsten
Buchten auf der Insel Thassos in Nordgriechenland ist den
uneingeschränkten Bauvorstellungen eines neu gebauten
5-Sterne-Hotels zum Opfer gefallen. Das Hotel „Blue Palace“ der
Firma Daoutis A.E. hat sich einen Teil des wunderschönen
Sandstrandes von Trypiti/Limenaria auf der Insel Thassos zum
Eigentum gemacht: Sämtliche Büsche und Bäume, die auf natürliche
Weise seit Jahrzehnten an der Uferpromenade gewachsen sind, wurden
vom Hotelbetreiber brutal herausgerissen, um direkt angrenzend bzw.
fast im Sandstrand ein Swimming Pool und Palmen hinzustellen.
Gesetze, die solche Vorhaben – nämlich den Überbau „öffentlicher
Erde“ - unterbieten, existieren selbstverständlich auch in
Griechenland. Nur, es werden selten die geeigneten Massnahmen
ergriffen, um solchen Praktiken vorzubeugen, bzw. die Täter können
sich auf die lahmen Behörden verlassen, die im Nachhinein höchstens
eine läppische Geldstrafe erteilen. Aber der Schaden bleibt. Die
Natur wird zerstört und die Behördenleiter berufen sich auf ihre
Arbeitsüberlastung: Sie konnten auch in diesem Fall, als sich die
Beeinträchtigung noch in Grenzen hielt, nicht rechtzeitig
eingreifen.
Rechtsanwältin Kiorpelidou hatte bereits Ende August 2008 Anzeige
bei der zuständigen Polizeibehörde in Limenaria/Thassos erstattet.
Diese Anzeige wurde an sämtliche Behörden (Forstamt, Bauamt, Referat
für staatliches Grundeigentum und an die Staatsanwaltschaft Kavala)
zur Einleitung rechtlicher Schritte weitergeleitet. Bis heute macht
der Hotelbetreiber jedoch munter weiter!
Da bisher keine der involvierten Behörden schriftlich zu der Anzeige
Stellung genommen hat, blieb Rechtsanwältin Kiorpelidou keine andere
Wahl, als die betroffenen Behörden per durch Gerichtsvollzieher
zugestelltes Mahnschreiben aufzufordern, Auskunft über die
eingeleiteten Schritte zu erteilen. Es bleibt abzuwarten, ob
innerhalb einer angemessenen Frist eine Reaktion erfolgt...